Die AGBs der FireWare GmbH
1. Allgemeines 2. Vertragsabschluß 3. Pflichten des Kunden 4. Hostingkunden 5. Leistungen der FireWare GmbH 6. Hostingleistungen 7. Domainleistungen 8. Applikationen 9. Zahlungsbedingungen 10. Vertragsdauer und Kündigung 11. Gewährleistung 12. Haftung 13. Datenschutz 14. Schlußbestimmungen
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der FireWare GmbH. Art und Umfang der Leistungen werden jeweils durch gesonderte Verträge vereinbart.
1.2 Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
1.3 Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen der jeweiligen Registrierungsbehörde.
1.4 Als Kunde der FireWare GmbH wird zugestimmt, daß die Präsenz des Kunden mit Screenshot, einer Beschreibung der genutzten technischen Features und einer Kurzbeschreibung zur Person und/oder des Inhaltes im Kundenbereich erwähnt werden darf. Die FireWare GmbH versteht diese Seite nicht als Werbung, sondern vielmehr als Darstellung der technisch genutzten Möglichkeiten der Server der FireWare GmbH. Der Kunde kann der Darstellung auf dieser Seite formlos per E-Mail widersprechen. Hierzu wird die FireWare GmbH binnen zwei Tagen eine Bestätigung schicken. Erfolgt diese nicht, wird darum gebeten, der Darstellung fernmündlich zu widersprechen. Die FireWare GmbH wird auf Wunsch des Kunden die entsprechende Ausführung umgehend entfernen.
Zurück zum Inhalt
2.1 Angebote der FireWare GmbH erfolgen grundsätzlich freibleibend und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden zur Auftragserteilung dar. Erst durch Annahme (Auftragsbestätigung) des Auftrages durch die FireWare GmbH kommt ein Vertrag zustande.
2.2 Die FireWare GmbH ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.
Zurück zum Inhalt
3.1 Der Kunde sichert zu, daß die der FireWare GmbH mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, die FireWare GmbH jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage der FireWare GmbH binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefaxnummer des administrativen und des technischen Ansprechpartners.
3.2 Der Kunde wird die Leistungen der FireWare GmbH und die ihm übermittelten Inhalte nur für seine internen Zwecke nutzen. Die Nutzung für Zwecke Dritter, wozu auch Konzernunternehmen gehören, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die FireWare GmbH sofort, aber spätestens noch am gleichen Tag über von ihm erkennbare Störungen im Zusammenhang mit den Leistungen der FireWare GmbH einschließlich der näheren Umstände ihres Auftretens zu unterrichten. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt natürlich auch für den Ausfall oder das Nichtvorhandensein eines Dienstes, der standardmäßig von der FireWare GmbH garantiert wird. Ergibt die Störungsanalyse, dass die Störung nicht von der FireWare GmbH zu vertreten ist, trägt der Kunde die Kosten der Störungsbeseitigung.
3.4 Der Kunde ist verpflichtet, die lizenz- und urheberrechtlichen Bedingungen der Berater, Hersteller und Lieferanten einzuhalten. Weiterhin ist er für die entsprechende Lizenzierung von gelieferter oder installierter Soft- oder Hardware verantwortlich.
3.5 Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten der FireWare GmbH oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen.
3.6 Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus vorgenannten Punkten berechtigen die FireWare GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
Zurück zum Inhalt
4. Hostingkunden
4.1 Der Kunde hat in seine E-Mail-Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Die FireWare GmbH behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich, von der FireWare GmbH zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und die FireWare GmbH unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber der FireWare GmbH bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber der FireWare GmbH widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen der FireWare GmbH nutzen, haftet der Kunde gegenüber der FireWare GmbH auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
4.3 Die FireWare GmbH ist nicht für die Datensicherung der auf dem virtuellen Server gespeicherten Dateien verantwortlich. Soweit Daten auf den virtuellen Server übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Dies gilt insbesondere auch bei von der FireWare GmbH angkündigten Wartungsarbeiten an dem Server, auf welchem die Kundendaten gespeichert sind. Wenn die FireWare GmbH Wartungsarbeiten ankündigt, ist es die Pflicht des Kunden, eine Sicherungskopie seiner Daten auf dem entsprechenden Server anzufertigen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Internetseite so zu gestalten, daß eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Die FireWare GmbH ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Die FireWare GmbH wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. Die FireWare GmbH wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde der FireWare GmbH nachweist, daß die Seiten so umgestaltet wurden, daß sie den obigen Anforderungen genügen.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internetseiten eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internetseiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt die FireWare GmbH von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
4.6 Der Kunde darf durch seine Internetpräsenz nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.
4.7 Die FireWare GmbH ist nicht verpflichtet, die Internetpräsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß diesen AGB unzulässig sind, ist die FireWare GmbH berechtigt, die Präsenzen zu sperren. Die FireWare GmbH wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
4.8 Der Kunde verpflichtet sich, keine Werberundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen) per Electronic Mail über E-Mail-Adressen seiner Domain zu aktivieren, ohne von den E-Mail-Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein. Die FireWare GmbH behält sich das Recht vor, bei Verstoß den virtuellen Server vorübergehend oder langfristig zu sperren.
4.9 Massenmailings mit über 100 Adressaten müssen vorher bei der FireWare GmbH angemeldet werden, da diese den Server übernormal belasten.
Zurück zum Inhalt
5.1 Die Leistungen der FireWare GmbH werden in den schriftlichen Verträgen mit dem Kunden vereinbart.
5.2 Die Vergütung der Leistungen der FireWare GmbH, soweit sie nicht bereits in den Verträgen festgesetzt ist, wird nach der jeweils gültigen Preisliste der FireWare GmbH berechnet. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
5.3 Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, welcher von der FireWare GmbH nicht zu vertreten ist, nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung der FireWare GmbH mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
Zurück zum Inhalt
6.1 Voraussetzung für die Nutzung der Leistung ist ein Internetzugang mit den dazu notwendigen Einrichtungen. Die zum Betreiben des virtuellen Servers benötigten IP-Adressen bleiben im Besitz der FireWare GmbH und dürfen jederzeit verändert werden.
6.2 In den Leistungen ist ein kostenloser E-Mail-Support enthalten, der sich ausschließlich auf die Wartung des virtuellen Servers beschränkt. Auf diesbezügliche Ausnahmen wird auf den Seiten der FireWare GmbH ausdrücklich hingewiesen. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, die nicht in diesem Supportumfang für den virtuellen Server enthalten sind, so werden diese gemäß gültiger Preisliste berechnet.
6.3 Die FireWare GmbH übernimmt keine Garantie dafür, daß der virtuelle Server für einen bestimmten Dienst, oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist.
6.4 E-Mails können im Interesse unserer Kunden auf Spam und Viren untersucht werden. In diesem Fall werden Spammails als solche markiert, Virenmails automatisch gelöscht. Die FireWare GmbH führt diese Maßnamen dann kostenfrei aus, übernimmt jedoch keine Garantie für die Erkennung von Spam- und Virenmails.
6.5 Die FireWare GmbH gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der FireWare GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) oder aber mindestens drei Tage vorab angekündigten Wartungsarbeiten nicht zu erreichen ist. Die FireWare GmbH kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
6.6 Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Das angebrochene GByte Datentransfer am Monatsende wird bei der monatlichen Endabrechnung als ganzes berechnet.
Zurück zum Inhalt
7.1. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird die FireWare GmbH im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Die FireWare GmbH hat auf die Domainvergabe keinen Einfluß. Weiterhin übernimmt sie keine Gewähr dafür, daß die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
7.2 Der Kunde garantiert, daß die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde die FireWare GmbH, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
Zurück zum Inhalt
8.1 Vertragsgegenstand ist das zeitlich begrenzte Recht, eine von der FireWare GmbH entwickelte oder vertriebene Applikation zu benutzen, welches durch einmalige oder regelmässige Zahlung eines Nutzungsentgeltes erworben wird. Die Benutzung erfolgt durch Installation auf einer durch die Anzahl der Nutzungsrechte limitierten Anzahl von lokalen Rechnern des Vertragspartners oder über das Internet bei Internet-Applikationen. In diesem Fall erfolgt die Berechnung des Nutzungsentgeltes durch eine Grundgebühr und eine nutzungsabhängige Gebühr (z.B. Anzahl der Nutzer). Der Internet-Zugang ist nicht Vertragsbestandteil.
8.2 Applikationen, welche auf lokalen Rechnern installiert werden, können technische Schutzmaßnahmen enthalten bzw. deren Installation notwendig machen.
8.3 Bei nutzungsabhängigen Entgelten wird die reale Nutzung an einem Monatstag, welcher durch die FireWare GmbH bestimmt wird, ermittelt und gilt stellvertretend für den gesamten Monat.
8.4 Die von der FireWare GmbH entwickelten bzw. vertriebenen Applikationen sollen die Verwaltung von bestimmten Organisationen (z.B. BOS) erleichtern. Die Verantwortung sich selbst gegenüber und auch anderen gegenüber bleibt hiervon unberührt. Von der Applikation ermittelte Empfehlungen sollten stets auf Korrektheit überprüft werden, bevor sie umgesetzt werden.
8.5 Auch bei den Applikationen der FireWare GmbH handelt es sich um von Menschen geschriebene Software. Trotz sorgfältiger Kontrollen kann die Applikation bzw. die zu ihrerem Betrieb notwendige Konfiguration Fehler enthalten, welche zu falschen oder verfälschten Empfehlungen bzw. Ergebnissen führen können. Daher sollten alle von der Applikation ermittelten Ergebnisse bzw. Empfehlungen stets auf Korrektheit überprüft werden. Im Zweifelsfall gilt das durch den gesunden Menschenverstand ermittelte Ergebnis und die daraus resultierende Handlung bzw. Handlungsanweisung und die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten.
Zurück zum Inhalt
9.1 Mahnungen erfolgen laut BGB im Abstand von 10 Tagen. Für jede Mahnung wird eine Mahn- und Verwaltungsgebühr von 5,-- EUR erhoben. Nach Überschreitung der Zahlungsfrist werden außerdem Zinsen in Höhe von 13,9% berechnet. Durch Mahnung entstandene Kosten, speziell Inkassokosten oder Anwaltskosten zur Ermittlung der Identität aufgrund der vorliegenden Daten, wie z.B. IP-Adresse der Bestellung, werden dem Kunden zusätzlich zur Last gelegt. Des weiteren kann die FireWare GmbH jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche Vergütungen für die bisher erbrachten Leistungen abrechnen und fällig stellen.
9.2 Leistet der Kunde auch auf eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung, trotz Fristablauf, keine vollständige Zahlung, ist die FireWare GmbH berechtigt den oder die Verträge mit dem Kunden ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. Weitere Ansprüche der FireWare GmbH wegen Verzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt.
9.3 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt gelieferte Ware Eigentum der FireWare GmbH. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann die FireWare GmbH, unbeschadet sonstiger Rechte, gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
9.4 Kommt ein Hosting- oder Applikationskunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, so ist die FireWare GmbH berechtigt, den Zugriff zum virtuellen Server bis zum Eingang des offenen Rechnungsbetrages zu sperren, oder den Vertrag fristlos zu kündigen, dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen und einen eventuellen Schadensersatz geltend zu machen. Letzteres gilt insbesondere auch gleichbleibend für Domain- und Zertifikatskunden.
9.5 Die Zahlungsverpflichtung des Kunden entsteht mit der Bereitstellung der Leistung durch die FireWare GmbH und kann ab diesem Zeitpunkt von der FireWare GmbH in Rechnung gestellt werden.
9.6 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen Satzes sofern nicht anders angegeben.
9.7 Rechnungen der FireWare GmbH sind sieben Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
9.8 Einwendungen gegen die erfolgte Abrechnung kann der Kunde nur innerhalb von einer Woche, ab Rechnungserhalt, schriftlich erheben. Werden diese innerhalb der Frist nicht erhoben, so gilt die Abrechnung in Umfang und Höhe als anerkannt.
9.9 Pauschale Nutzungsentgelte sind im Voraus zum ersten Werktag eines jeden Quartals des Kalenderjahres fuer jeweils 3 Monate zur Zahlung fällig.
9.10 Die Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche der FireWare GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Zurück zum Inhalt
10.1 Verträge über die Leistungen der FireWare GmbH treten mit ihrer Unterzeichnung oder mit der ersten Erfüllungshandlung in Kraft.
10.2 Soweit in Einzelverträgen keine Vertragsdauer und Kündigungsregel vereinbart wurde, sind die Verträge mit einer Frist von zwei Wochen zum Quartalsende für beide Parteien kündbar.
10.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für die FireWare GmbH liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde in erheblichem Maße seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt, in Zahlungsrückstand für länger als einen Monat gerät, zahlungsunfähig oder über sein Vermögen das Konkursverfahren eröffnet wird.
10.4 Ordentliche oder außerordentliche Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Beweislast für den Zugang der Kündigung trägt die kündigende Partei.
10.5 Die FireWare GmbH ist berechtigt, Domains nach Wirksamkeit der Kündigung freizugeben. Damit erlöschen auch alle Rechte des Kunden aus der Registrierung der Domains.
10.6 Werden von Dritten gegenüber der FireWare GmbH Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung von Kundendomains geltend gemacht, ist die FireWare GmbH berechtigt, diese unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen.
10.7 Werden Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt, besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Bei einer vorzeitigen Kündigung erfolgt keine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch die FireWare GmbH verschuldet worden ist. Letzteres gilt gleichbleibend für die vorzeitige Kündigung von Zertifikaten.
Zurück zum Inhalt
11.1 Die FireWare GmbH gewährleistet die Verfügbarkeit ihrer Produkte mit den in der Leistungsbeschreibung benannten Eigenschaften.
11.2 Die FireWare GmbH verpflichtet sich, die vom Kunden nach 3.3 mitgeteilten Störungen und Mängel dieser Leistung unverzüglich und unentgeltlich nachzubessern, wenn diese erheblich sind.
11.3 Schlägt die Mängelbeseitigung durch die FireWare GmbH fehl, kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Mängelbeseitigung setzen. Läuft auch diese Nachfrist erfolglos ab, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
11.4 Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwei Jahre ab Erbringung der betroffenen ursprünglichen Leistung.
Zurück zum Inhalt
12.1 Die FireWare GmbH haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden ihrer gesetzlichen Vertreter und beauftragter Mitarbeiter. Ansonsten ist eine Haftung der FireWare GmbH über die Gewährleistungsansprüche nach 11.2 und 11.3 hinaus, insbesondere ein Anspruch auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Jegliche Ansprüche des Kunden sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
12.2 Bei der Installation von Sicherheitsmechanismen beim Kunden ist die Haftung für solche Schäden, die durch das Umgehen dieser Sicherheitsmechanismen durch Dritte entstehen, ausgeschlossen.
Zurück zum Inhalt
13.1 Die FireWare GmbH weist gemäß §33 BDSG darauf hin, daß personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Die FireWare GmbH weist desweiteren darauf hin, daß Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an an der Erfüllung beteiligte Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung von Domaininhabern oder Zertifikatsträgern veröffentlicht werden einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in sogenannten WHOIS-Datenbanken.
13.2 Die FireWare GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, daß der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, daß die FireWare GmbH das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
Zurück zum Inhalt
14.1 Sofern Einzelverträge abweichende Bestimmungen enthalten, gehen diese den allgemeinen Geschäftsbedingungen der FireWare GmbH vor. Dennoch gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichwohl ergänzend, auch für zukünftige Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern, auch wenn hierauf nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
14.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftlichen Vereinbarungen beider Vertragsparteien geben die Vereinbarungen der Vertragspartner vollständig wieder. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
14.3 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
14.4 Erfüllungsort für die vertraglichen Leistungen beider Vertragspartner und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten hieraus ist Leonberg. Die FireWare GmbH ist jedoch berechtigt den Kunden auch vor einem anderen gesetzlich zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.
14.5 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die mit dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht.
14.6 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen von Zeit zu Zeit an neue Bedingungen angepasst werden. Damit die neuen AGB gültig werden können, müssen sie dem Kunden übermittelt werden. Sollte der Kunde mit der neuen, geänderten Fassung nicht einverstanden sein, erhält dieser ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.
Fassung: 01.07.2007 23:00:00
|